Der Falkenstein wird Asseburgischer Besitz
Seit 1332 waren die Bischöfe von Halberstadt im Besitz der Burg Falkenstein und reichten den Besitz mehrfach zu Pfand aus, zuletzt 1423 an die Grafen von Mansfeld. Während einer Fehde mit den Grafen von Stolberg, von Hohnstein und von Schwarzburg leisteten die Asseburger jedoch dem Bischof treue Dienste, sodass Bischof Burchard III. von Halberstadt am 16.Oktober 1437 den Gebrüdern Busso I. und Bernd IV. das Schloss und die Herrschaft Falkenstein mit allem Zubehör und Rechten auf 25 Jahre verpfändete.
Die ursprüngliche Urkunde vom September 1437 ging vermutlich bei der Plünderung Magdeburgs 1632 verloren. Die Bestätigung der Asseburger vom 16. Oktober 1437 hingegen blieb erhalten. Darin verpflichteten sie sich, am Falkenstein selbst binnen zehn Jahren zweitausend rheinische Gulden zu verbauen. 1449 schließlich reichte der Bischof von Halberstadt Burg und Herrschaft Falkenstein mit den Bestimmungen von 1437 als reguläres Lehen an die Asseburger aus.