Ein folgenreicher Schritt
Mit ausdrücklicher Zustimmung seiner Mutter, Liudgard von Arnstein, schenkte Burchard V., letzter Graf von Falkenstein, am 18. Januar 1332 Burg und Herrschaft an das Bistum Halberstadt. Schon zu Beginn des 14. Jahrhunderts begleitete Burchard V. den geistlichen Stand. Dies bezeugen seine ersten Erwähnungen als "canonicus" in den Jahren 1305 bis 1314 im Bistum Halberstadt. In einer Urkunde von 1322, in der er zugunsten des Klosters Konradsburg auf die Vogtei und allen damit verbundenen Rechten und Ansprüchen verzichtet, tritt er jedoch wieder als weltlicher Graf auf. Es folgten weitere Schenkungen an geistliche Einrichtungen wie das Kloster Ballenstedt, Wiederstedt oder St. Wiperti in Quedlinburg. Möglicherweise stehen diese Schenkungen in einem Zusammenhang mit seinem Übertritt ins weltliche Leben. Seine kurze Ehe mit einer nicht näher zu bestimmenden Hedwig blieb ohne männliche Nachkommen. Dieser Umstand war sicher ein Beweggrund für seinen Entschluss, Burg und Herrschaft Falkenstein dem Bistum Halberstadt zu übereignen. Verbunden mit diesem folgenreichen Schritt war für Burchard nicht nur der (erneute) Übertritt in den geistlichen Stand, sondern auch eine Leibrente und das lebenslange Wohnrecht auf dem frei gewordenen Hof des verstorbenen Domdechanten Heidenreich.
Auch für Bischof Albrecht II. von Halberstadt stellte der Übergang der Herrschaft Falkenstein einen bdeutenden Gewinn dar, brachte sie doch neben den Herrschaften Falkenstein und Ermsleben auch zahlreiche Besitzungen und beträchtliche Einkünfte.
Burchard V. starb 1334 ohne männliche Nachkommen, sodass das Geschlecht der Falkensteiner mit seinem Tod im Mannesstamm erlosch.